
Schul-/Gemeindegutschein – was ist das?
Bei Züri Zahni besteht die Möglichkeit, den jährlichen Schuluntersuch durchzuführen und diesen mit dem Schul-/Gemeindegutschein zu begleichen. Der Gutschein wird vom Staat subventioniert und dient der Förderung der Zahngesundheit bei einem Zahnarzt/-in der Wahl. In den meisten Fällen sind folgende Leistungen gedeckt:
- zahnärztliche Kontrolle
- Applikation von Fluorid-Lack auf die Zähne
- zwei Bissflügelaufnahmen/ „Kariesröntgenbilder“ (rechts und links, höchstens 1-2 Mal während gesamter Schulzeit)
Es ist zu beachten, dass diverse Gemeinden eine abweichende Reglung haben und sich zum Teil sehr unterschiedlich an den Untersuchungskosten beteiligen.
Ablaufdatum Schul-/Gemeindegutschein
Die Schul-/Gemeindegutscheine haben ein Ablaufdatum und müssen unbedingt im Verlauf des laufenden Schuljahres eingelöst werden. Ist Ihr Gutschein abgelaufen, bitten wir Sie, sich mit Ihrer Gemeinde oder Schule in Kontakt zu setzen, um nachfragen, ob die Kosten trotzt zeitlicher Übertretung übernommen werden. Wir bitten Sie, die Bestätigung schriftlich an den Termin mitzubringen.
Qualität und Kooperation
Bei Züri Zahni wird bei jeder Kinderzahnkontrolle, wenn die Kooperation gegeben ist, eine Zahnreinigung durchgeführt. Diese ist nötig, um die Zähne von Zahnstein und Belägen befreien, eine korrekte Untersuchung durchführen und im Anschluss eine richtige Diagnose stellen zu können. Zusätzlich kann so die Kooperation der Kinder eingeschätzt und sie sanft an eine mögliche spätere Zahnbehandlung geführt werden.
Wie läuft der Untersuch ab?
Unser oberstes Gebot ist, dass sich die Kinder wohl fühlen bei uns. Ganz nach dem Prinzip „tell-show-do“ erklären wir den Kindern, was gemacht wird, zeigen ihnen die benötigten Instrumente und lassen sie sie auch anfassen.
In einem zweiten Schritt werden die Zähne und der Mund kontrolliert, die Zahnstellung evaluiert, Fotos gemacht und bei Verdacht auf Karies Röntgenbilder angefertigt. Im Anschluss kommt es zur Zahnreinigung, um weiche Beläge, Zahnstein und Verfärbungen professionell zu entfernen. Die sauberen Zähne werden dann mit einem Fluorid-Lack bepinselt.
Letzlich werden die Beobachtungen mit den Kindern und den Eltern besprochen, die Zahnputz- und Essgewohnheiten nachgefragt und Empfehlungen zur Zahngesundheit abgegeben.
Ist eine Behandlung nötig, werden die nächsten Schritten aufgezeigt, auf Wunsch ein Kostenvoranschlag erstellt und die nötigen Aufklärungen zur Therapie (die häufig unter Lachgas oder in Vollnarkose erfolgt) gemacht.
Der Zahnarzt/-in schickt die Rechnung zusammen mit dem Schulgutschein an die jeweilige Gemeinde/Schule. Leistungen, die nicht im Schulgutschein enthalten sind und somit nicht von der Schule übernommen werden, werden dem Patienten direkt in Rechnung gestellt. Sie erhalten diese per Post.
Verrechnung abgebrochener Sitzungen
Trotz unserer langjährigen Erfahrung in der Kinderzahnmedizin und unserer intensiven, einfühlsamen Bemühungen kann es vorkommen, dass Kinder nicht kooperieren, sodass eine Behandlung nur teilweise oder gar nicht möglich ist. In solchen Fällen arbeiten wir in den folgenden Sitzungen daran, die Kooperation des Kindes oder Jugendlichen schrittweise zu fördern, indem wir es sanft an die Behandlung heranführen.
Dieser Prozess ist zeit- und ressourcenintensiv. Daher werden bei Züri Zahni die für die Sitzung geplanten Leistungen, einschliesslich der Besprechung und des tatsächlichen Zeitaufwands, in Rechnung gestellt.